Hallo zusammen,
nachdem ja in naher Zukunft die Visumsvergabe für 2014 starten dürfte, hätte ich noch ein paar letzte, kurze Fragen
1) Das polizeil. Führungszeugnis sollte auf Deutsch genügen, darf aber nicht älter als 3 Monate sein, richtig?
2) Im Guide steht, dass in den Formularen auf Umlaute und "ß" zu verzichten sei. In allen anderen Feldern, z.B. in den "personal information" beim IEC darf ich aber ruhig Umlaute und "ß" benutzen, oder?
3) Hängt eigentlich mit Frage 2 zusammen: Darf ich im Formular "[...]straße" abkürzen als "[...]str." oder sollte man lieber "[...]strasse" schreiben?
4) Für den CIC-Account kann ich mich doch eigentlich jetzt schon registrieren und bis auf den CAL schon mal alles hochladen, oder?
Wie ihr seht brauche ich also nur ein paar kurze Antworten, würde mich sehr freuen
MfG
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Ich kann dir nur zu nr. 1 was sagen: zur sicherheit solltest du dein Zeugnis auf englisch einreichen, ein passender Übersetzer muss das dann auch gleich mit beglaubigen.
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Na dann geben wir dir doch einmal ein paar kurze Antworten:
1) Das polizeil. Führungszeugnis sollte auf Deutsch genügen, darf aber nicht älter als 3 Monate sein, richtig?
- Einige hier sind nur mit deutschem FZ durchgekommen, andere mussten noch die beglaubigte Übersetzung nachreichen. Mit Variante 2 bist du auf jeden Fall auf der richtigen Seite. Mit den 3 Monaten liegst du - zumindest nach aktuellem Kenntnisstand - richtig.
2) Im Guide steht, dass in den Formularen auf Umlaute und "ß" zu verzichten sei. In allen anderen Feldern, z.B. in den "personal information" beim IEC darf ich aber ruhig Umlaute und "ß" benutzen, oder?
- Da hier vor allem wichtig ist, dass die Angaben übereinstimmen, empfehle ich prinzipiell ohne Umlaute zu arbeiten.
3) Hängt eigentlich mit Frage 2 zusammen: Darf ich im Formular "[...]straße" abkürzen als "[...]str." oder sollte man lieber "[...]strasse" schreiben?
- Ich würde es als Str. abkürzen. Du sparst dir den Umlaut und etwas Schreibarbeit. Alternativ, schau mal, wie es auf deinem Pass/Perso steht.
4) Für den CIC-Account kann ich mich doch eigentlich jetzt schon registrieren und bis auf den CAL schon mal alles hochladen, oder?
- Theoretisch ja. Allerdings verfällt deine "Bewerbung" nach einer gewissen Zeit, wenn du sie nicht abschließt, d. h. du musst alles noch einmal hochladen. Ich empfehle folgendes Vorgehen: Jetzt registrieren, zum Start der Bewerbung beim IEC alles beim CIC hochladen, CAL dann bei Erhalt nachreichen.
YP Application submitted: 2015-03-03
Notice of Receipt: 2015-03-03
CAL: 2015-03-10
CIC Application submitted: 2015-03-16
LoI: 2015-03-27
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Alles klar, danke für die Antworten.
Wie finde ich denn einen Übersetzer in meiner Nähe, der das beglaubigen kann?
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Google nach Übersetzer in deiner Gegend und frag dort nach ob die das machen/dürfen.
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Hier kann man Führungszeugnisse übersetzen und beglaubigen lassen:
http://www.a-z-w.net/index.html
Für 23,- Euro wird es übersetzt und beglaubigt. Du musst dafür natürlich das Original auf dem Postweg hin schicken.
Da hab ich das auch machen lassen. Die Dame ist super freundlich und vorallem fix! Und der Preis geht auch in Ordnung. Hab von anderen in den Facebook Gruppen gelesen, dass teilweise 60€ auf den Tisch gelegt wurde.
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hallo und ACHTUNG neue Bedingungen von CIC
wie es aussieht werden die iec anträge für 2014 alle ausschließlich in kanada bearbeitet - also nicht mehr in Berlin, wie es aussieht.
- "Germany Centralized Processing Region Ottawa Central" - schreibt CIC dazu.
daraus kann gefolgert werden, dass das Führungszeugnis zu übersetzen ist!
es gibt weiter Infos von cic - beispielsweise ist the Conditional acceptance letter valid for 3 months only.
(geändert)
das ist das email (letter) um von schritt 1 zu schritt 2 weiter gehen zu können.
also nach dem antrag 1 für das OK beim IEC programm den antrag 2 bei CIC für den work permit zu stellen.
etc.
weitere Infos dazu stehen auf meiner Facebook site - gerade erst gepostet
https://de-de.facebook.com/MaximPouska
Bonne chance
Maxim
Amazon - Youtube - Facebook : Maxim Pouska
http://diesunddasvon-maxim-pouska.blogspot.de/
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Danke für die Info. Dann muss ich das wohl sicherheishalber mal in die Wege leiten
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Also hat man 3 Monate Zeit, um den Antrag fürs Work Permit zu erstellen, sobald man sich erfolgreich beim IEC Programm angemeldet hat? Alles etwas verwirrend
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So würd ich es auch verstehen. Wenn du beim ersten Schritt durch bist, hast du drei monate, um den zweiten zu machen, sonst ists vorbei.
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Zitat von Clemi
Also hat man 3 Monate Zeit, um den Antrag fürs Work Permit zu erstellen, sobald man sich erfolgreich beim IEC Programm angemeldet hat? Alles etwas verwirrend
Diese drei Monate gelten nicht ab Anmeldung beim IEC, sondern ab Erhalt des Conditional Letter of Acceptance. Den bekommst du in der Regel zwei bis drei Wochen nachdem du deine ganzen Unterlagen bei IEC hochgeladen hast bzw. dich dort durch die Formulare geklickt hast.
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