Hallo liebe Forumlesenden,
ich habe eine Frage zur deutschen Steuererklaerung.
Und zwar, wie sieht es aus, wenn ich im Jahr 2011 in Neuseeland gearbeitet habe.
Und jetzt meine Steuererklaerung fuer 2011 in Deutschland mache.
Muss ich die Einnahmen aus Neuseeland in der deutschen Steuererklaerung beruecksichtigen?
Und wenn ja, wo?
Hat der deutsche Staat irgendwelche Einsichten in das neuseelaendische System?
Habt ihr schon Erfahrungen damit gemacht?
Vielen Dank fuer eure Antworten.
Ohne Gewähr, aber rein logisch: Warum willst du ausländische Einnahmen in Deutschland versteuern? bzw. warum soll dir der Deutsche Staat Steuervergünstigungen für Neuseeland gewähren?
1. glaube ich gar nicht das das geht
und 2. selbst wenn es ginge: Was macht das für einen Sinn?
Mit anderen Worten: Du musst deine Deutschen Einkünfte in Deutschland versteuern und deine aus Neuseeland eben dort.
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Schau erst mal, b es zwischen beiden STaten ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt. Danach wirst du die Antwort auf Die Frage ob Steuern in Deutschland (für die Auslandstätigkeit) gezahlt werden müssen oder nicht und ob ggf. bei bereits im Ausland versteuerten Einkünften eine Anrechnung von Steuern in Betracht kommt.L
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