Moin Moin!
Viel ist passiert seit ich die To-Do Liste angefertigt habe und mittlerweile steht fest, dass ich alleine nach Kanada gehen werde und was ich danach studieren (werde) möchte. Deshalb folgende Frage:
Ist es eigentlich möglich, mal nur so theoretisch, VOR der Abreise und möglicherweise sogar vor/während des Visumbeantragungsvorgangs ein (einjähriges) bezahltes Praktikum bei einer Anwaltskanzlei klar zu machen? Will sozusagen meinen Lebenslauf zusätzlich verschönern und die Wartezeit zu der ja auch ein W&T angerechnet wird an mein Wunschstudiengang "anpassen".
Dankö,
euer Marple
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Hallo,
so ganz verstehe ich das jetzt nicht.
Du willst das W&T im nächsten Jahr machen, jetzt aber schon eine Arbeitsstelle finden?
Klar geht das, die Erfolgschancen sehen da aber eher schlecht aus, wenn du dich aus Deutschland bewirbst.
Das Problem dabei ist, dass dich kaum ein Arbeitgeber einstellen wird solange du noch kein Visum in der Tasche hast.
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Exakt. So hab ich mir das vorgestellt. Natürlich ist klar, dass.ein plotenzieller Arbeitgeber erst das Visum will und das die Errfolgswahrscheinlichkeiten gering sind. Aber theoretisch moeglich. Super!
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Mach dir mal nicht zu viele Hoffnungen
Aber zumindest ist deine Frage damit beantwortet..
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Ach das wird schon schiefgehen. Hoffnung mach ich mir eigentlich gar keine . Aber der Versuch kostet ja nix und nach Kanada geht's mit oder ohne dieses Praktikum.
Und ja, Frage beantwortet.
Danke vielmals^^
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hallo
ein echtes und bezahltes praktikum ist nur mit einem richtigen work permit zu machen. dafür braucht der arbeitgeber eine LMO.
das geht also theoretisch nicht mit dem w+h visum.
siehe die site der botschaft.
http://www.youtube.com/watch?v=ZhX0s3fbMsw&feature=plcp
Bonne chance
Maxim
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wo steht das auf der seite der botschaft?
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Ich ich habe nix dazu gefunden, dass man da eine LMO braucht (bzw. der Arbeitgeber). Eher im Gegenteil, dort steht ganz klar, dass man fuer ein Praktikum z.B. ein W&T Visum braucht.
Quelle: http://www.canadainternational.gc.ca/ger...lang=deu&view=d
Zitat
Arbeitserlaubnis für ein Praktikum
Auch für zeitlich befristete oder unbezahlte Arbeitsaufenthalte und Praktika ist in Kanada eine Arbeitserlaubnis erforderlich, die vor der Abreise beantragt werden muss. Für deutsche Staatsbürger ist die Botschaft von Kanada in Berlin zuständig.
Bewerber mit deutscher Staatsbürgerschaft im Alter zwischen 18 und 35 Jahren können für ihr Praktikum eine vereinfachte, auf zwölf Monate befristete Arbeitserlaubnis bei der Abteilung für Jugendmobilität beantragen. Für diese vereinfachten Arbeitserlaubnisse im Rahmen der Jugendmobilität besteht ein jährliches Kontingent. Wenn dieses Kontingent erschöpft ist, oder wenn der Bewerber über 35 Jahre alt ist, oder länger als 12 Monate in Kanada zu arbeiten beabsichtigt, muss eine reguläre Arbeitserlaubnis bei der Abteilung für Visa und Einwanderung beantragt werden.
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hallo
danke für das nachsehen.
dann hat sich das gegenüber früher vereinfacht.
muss aber dann extra als praktikum beantragt werden
am besten ein email an die botschaft senden und die aktuellen bedingungen erfragen.
kann sich ja wieder ändern.
Bonne chance
Maxim
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