Hallo,
es gab hier bereits eine Frage dieser Art, allerdings ohne eine zufriedenstellende Antwort.
Ich mache (wer hätt's gedacht) nächstet Jahr W&T in Kanada und wollte eigentlich für das eine Jahr weiterhin Kindergeld für meine Reisekasse beziehen.
Hat jemand Erfahrungen, was man tun muss, damit dieses weiterhin gezahlt wird? Reicht es, sich beispielsweise für ein Studium mit einem hohen NC zu bewerben und die Absage dann beim Amt vorzuzeigen? Oder welche Tricks kommen da in Frage?
Bin für jede Antwort dankbar
PS: Bitte keine Antworten bzgl. der Vertretbarkeit gegenüber der Steuerzahler. Ich zahle irgendwann auch Steuern
Beiträge: | 6 |
Registriert am: | 01.10.2012 |
Ich hab mich da vor meinem Jahr in Kanada auch drüber informiert, aber ich glaub' die finden das nicht so cool, weiterzuzahlen, wenn du im Ausland bist. Die einzige Möglichkeit war glaub ich -wenn ich es recht in Erinnerung habe- im Ausland ein 3-monatiges Praktikum zu machen, das irgendwie mit dem Studiengang für den du dann abgelehnt wurdest zusammenhängt. Dann wird es dir als Wartesemester angerechnet und du kriegst Kindergeld. Aber ich wollte nicht ein Viertel meiner Zeit im Ausland verschwenden für das Kindergeld. Es rechnet sich auch einfach nicht, weil du in den drei Monaten ja auch wohnen und dich ernähren musst... Alles anderen Tricks, die man sich noch ausdenken kann, wären halt im Zweifelsfall schon irgendwie Betrug bzw Steuerhinterziehung und das ist kein Kavaliersdelikt. Das ist es echt nicht wert.
Gruß
Mein Canada Blog mit fast taeglichen Updates - seit 25.03.2012 wieder in Deutschland
Beiträge: | 385 |
Registriert am: | 14.11.2010 |
Ich habe mich auch damit beschäftigt.
Solange du kein Schüler, Student oder Auszubildener bist hast du eigentlich kein Anrecht auf Kindergeld.
Ausnahme war noch ein freiwilliges soziales Jahr im Ausland aber das kommt ja während W&T nicht wirklich in Frage.
Von daher wirst du wohl auf Kindergeld verzichten müssen.
Kiwiventures
Der Reiseblog von Clara & Rico.
http://www.kiwiventures.de
Beiträge: | 17 |
Registriert am: | 17.07.2013 |
Das Bild mit dem Kiwi-Kiwi ist ja irgendwie verstörend...
Äh, zum Thema wurde alles schon gesagt: der Staat zahlt nicht freiwillig deinen Urlaub. Es gibt Wege, die aber nicht ganz ehrlich sind.
Und wir wollen hier ja niemanden zum Betrug anstiften
17.9.2012 - 17.5.2013 Neuseeland
Beiträge: | 155 |
Registriert am: | 04.04.2012 |
Es gibt die Möglichkeit im Ausland einen Sprachkurs zu besuchen, dann kann das Kindergeld weiterbewilligt werden. Hier gibte es weitere Informationen dazu. Ich bekomme für mein W&T in Australien aber leider kein KG :(
Gott sprach es werde Licht doch er fand den Schalter nicht.
Beiträge: | 4 |
Registriert am: | 04.03.2014 |
AbNachAustralien hat Recht
Gegenüber der Kindergeldstelle musst Du als angehende Auszubildende (also entweder Azubi oder Studentin) gelten. Das heißt, Du musst quasi entweder in Ausbildung sein oder zwischen zwei Ausbildungen. Ob Du sie dann antrittst, liegt ja nicht allein in Deiner Macht (da gibt es den NC usw.). Deswegen müsste die Kindergeldstelle Dir weiterhin Kindergeld zahlen, wenn Du nachweist, dass Du Dich um eine Ausbildung bemühst. Dafür musst Du eventuell Bewerbungsunterlagen vorlegen. ABER: Du musst Dich im Ausland weiterbilden und einen Sprachkurs besuchen und diesen dann auch nachweisen. Es gibt natürlich Kindergeldstellen, die sind da weniger aufmerksam als andere. Aber die Regel ist, dass Du beides nachweisen musst, also die Bewerbung als auch den Sprachkurs.
Beiträge: | 5 |
Registriert am: | 11.03.2014 |
Xobor Forum Software Einfach ein eigenes Forum erstellen |