Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrung damit was bei Adressänderung / Umzug zu tun ist wenn der LOI bereits ausgestellt wurde? (Ich hab ihn noch nich, nur vorab die Frage )
Hintergrund: Es wird ja gesagt, man soll sich mit dem Dokument bewerben mit welchem man einreist. Da unsere Gemeinde jedoch in den "Besitz" einer anderen Stadt übergeht (Eingemeindung) müsste ich eigentlich meinen Reisepass aktualisieren lassen nachdem ich den LOI erhalten hab.
Selbiges Problem tritt ja ein wenn man umzieht nach dem man den LOI bereits erhalten hat.
Vllt. stand ja einer von euch schon mal vor dem Problem
Die Suche hier im Forum nach Adressänderung + LOI und ähnliche Begriffe brachten leider noch keinen Erfolg, auch google war bisher ratlos bei mir.
Danke und Gruß Rob
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Hi...
so wie ich es in Erinnerung habe steht im Reisepass keine Adresse.
Und wenn ihr nur umgemeindet werdet müsste die Dokumente soweit ihre Gültigkeit behalten.
weiss nicht ob ich recht habe, aber ein kurzer anruf bei eurer gemeinde müsste dich eigentlich aufklären können.
Hippi
Beiträge: | 46 |
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Stimmt, nur im Ausweis steht eine Adresse. Im Paß steht die ausstellende Behörde, die ja im Moment des Ausstellens so hieß (bald vielleicht anders, aber damals eben so. Wenn Du in Karl-Marx-Stadt geboren wärst, wäre das Deine Geburtsstadt, nicht Chemnitz, auch wenn sie jetzt so heißt).
Und Deine Paßnummer ändert sich ja eh nicht...
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Also Straße und Hausnummer steht keine drin, da habt ihr recht. Aber Wohnort ist (bei mir) auf der ersten Seite nach dem laminierten Teil (Seitennummer 1) eingetragen.
Nuja, gültig bestimmt, nur die Aufforderung zum aktualisieren wurde bereits ausgesprochen von der zuständigen Behörde. Ob das jedoch rechtlich notwendig is weiß ich nich.
Bis auf den Wohnort ist ja dann alles identisch, weiß nich ob sich schlecht gelaunte Grenzbeamte daran stören
Wir werden ja sehen ^^
Beiträge: | 80 |
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Ah, grad nochmal nachgeguckt, Du hast natürlich recht. Dann stimmt mein Wohnort ja auch gar nicht, haha. Aber da ich im Österreich wohne und die ja nicht in meinem deutschen Paß rumschreiben dürfen, und das auch nicht bei der Abmeldung in Deutschland gemacht wurde, weiß ich gar nicht wer das bei mir ändern sollte. Aber ich glaub wichtig ist sowieso mehr oder weniger nur der laminierte Teil, ich würde mir da keine Gedanken machen.
Was hat denn deine Stadt Dir geschrieben? Würde der Paß getauscht, oder einfach ein neuer Eintrag gemacht, da sind ja noch ein paar Zeilen Platz? Bei einem neuen Eintrag würden sie ja sogar an der Grenze noch den durchgestrichenen Eintrag sehen, also sollte es erst recht passen...
Beiträge: | 176 |
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Schau mal in den FAQ der Botschaft. Da stehen alle deine Antworten:
http://www.canadainternational.gc.ca/ger...lang=deu&view=d
YP Application submitted: 2015-03-03
Notice of Receipt: 2015-03-03
CAL: 2015-03-10
CIC Application submitted: 2015-03-16
LoI: 2015-03-27
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thanks, nanchmal sehen vier Augen doch mehr als 2
@ant: ob die da drüber drucken oder den Pass komplett tauschen weiß ich gar nich genau (komplett Tausch wäre natürlich zwecks Nummer etc. ungünstig). Ich gehe davon aus, dass der alte aktualisiert wird. Ich kenne das vom Personalausweis meiner Schwester (ist umgezogen), da wurde auch nur nen "Zettel" über die betreffenden Zellen geklebt.
edit:
Wohnort im Reisepass ändern lassen
Die Änderung wird dann sofort im Reisepass vorgenommen, so dass Sie gleich darauf warten können.
Quelle: http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahre...odul=VB&id=1142
Heisst für mich also er wird nur umgedruckt.
Beiträge: | 80 |
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Ich habe das gleiche Problem - bzw. hoffe, es ist keins!
Der Wohnort im Pass wird aktualisiert, indem der alte Wohnort durchgestrichen wird (dabei aber lesbar bleibt) und der neue Wohnort eine Zeile drunter eingetragen wird. Der alte Wohnort ist somit für jeden nachvollziehbar und ich denke und hoffe, dass es deswegen auch keine Probleme an der Grenze gibt! Wenn doch, dann kann ich es in zwei Wochen berichten..
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