Hallo liebe Forenbewohner!
Ich habe folgendes "Problem":
Und zwar ist mein Reisepass noch bis Ende Juli 2014 gültig und ich möchte meinen W&T
Trip Anfang Juni 2013 beginnen, d.h. er ist über die gesamte Aufenthaltsdauer gültig und sogar noch knappe 2 Monate drüber.
Das sollte doch reichen oder?
Ich habe ein neues Thema eröffnet, weil ich keine eindeutige Antwort aus dem Forum finden konnte!
Hoffe ihr könnt mir helfen
Mfg Tristar
Beiträge: | 2 |
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Zitat
Wie lange muss mein Reisepass gültig sein, damit ich mich für das Programm bewerben kann?
A: Ihr Reisepass muss zum Zeitpunkt der Bewerbung gültig sein. Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war und Sie über IEC nach Kanada einreisen, muss Ihr Reisepass für die Dauer des gesamten Aufenthalts gültig sein (bis zu einem Jahr). Die Gültigkeitsdauer der Arbeitserlaubnis kann die Gültigkeitsdauer des Reisepasses keinesfalls überschreiten.
Quelle: http://www.canadainternational.gc.ca/ger...lang=deu#crt1-5
Sollte also reichen.
Beiträge: | 80 |
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Reicht aus. Und für eine Waiver-Einreise in die USA (falls dus vorhast) gilt die gleiche Regel. Du bekommst dort dann eine Aufenthaltserlaubnis für maximal 90 Tage oder bis zum Ende der Gültigkeit deines Passes. Immer das zuerst eintretende.
Ich würde dir aber eventuell dennoch empfehlen, dir einen neuen Pass zu holen. Aus eigener Erfahrung weiss ich, wie schnell man doch länger bleiben möchte, oder vieleicht den Heimflug über Hawaii, Asien (teilweise 6monatige Gültigkeit gefordert) oder sogar Australien/NZ legen möchte. Pläne unterwegs ändern sich schnell.
Und das letzte was du möchtest, ist hunderte von Euros und ein ziemliches Geburtsurkunden und Melderegistertheater auf dich zu nehmen (wenn du daheim gemeldet bleibst), um unterwegs bei der Botschaft nen neuen Reisepass zu beantragen.
Den Pass könntest du jetzt noch per 48h-Express für ca. 100Euro bestellen und dann den Kanadiern rechtzeitig vor Abreise noch eben die neue Passnummer mitteilen.
So würde ichs heute machen.
Aber mit deinem Pass geht Kanada auf jeden Fall klar.
LG
Auf, auf .....und davon....
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Hier noch eine Information von der Kanadischen Botschaft in Berlin:
1.)Ich habe einen neuen Reisepass (weil er beschädigt war/ich ihn verloren habe/er gestohlen wurde/ich geheiratet habe), aber das Einreiseschreiben („Letter of Introduction“) wurde auf den alten Pass ausgestellt. Nun möchte ich nach Kanada reisen. Kann ich mit dem bereits vorhandenen Einreiseschreiben meine Arbeitserlaubnis erhalten?
A: Ja, wenn die Gültigkeitsdauer des Einreiseschreibens noch nicht überschritten wurde. Bei der Einreise nach Kanada müssen Sie den Grenzbeamten von dem Wechsel in Kenntnis setzen, damit Ihre Arbeitserlaubnis gemäß den neuen Reisepassdaten erstellt werden kann. Wir empfehlen, dass Sie eine Kopie Ihres alten Reisepasses mitbringen und auch diesen am Grenzübergang vorzeigen. Falls Sie durch eine Heirat einen neuen Reisepass haben, nehmen Sie bitte eine Kopie der Heiratsurkunde mit.
Ach guck...dann ist das heute sogar noch einfacher geworden. Früher musste man sich den LOI nochmal zusenden lassen, wenn ich mich recht erinnere.
Auf, auf .....und davon....
Beiträge: | 712 |
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Danke euch für die vielen schnellen und vor allem hilfreichen Antworten!
Gut zu wissen das man sich relativ problemlos die Arbeitserlaubnis auf einen neuen Pass ausstellen lassen kann,
das werde ich dann wohl der Einfachheit halber machen!
LG und Danke nochmal an alle!
Beiträge: | 2 |
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aus sollte der pass wenn man in de usa will in einem neuwertigen zustand sein,
sonnst kann es passierend as der pass von den amis abgelehnt und nicht anerkannt wird.
ist mir schon trotz PR und gueltigem i 95
Lebe seit 2007 in New Brunswick Canada HomePage Skype: coyote-espace
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