Hallo,
ich werde zu Ende September durch meinen Arbeitgeber gekündigt und plane Anfang/Mitte November nach Neuseeland und Australien für mehrere Monate zu fliegen. Eine Auslandskrankenversicherung werde ich natürlich abschließen. Nur was passiert im Fall eines Krankenrücktransportes nach Deutschland? Habe ich dann in Deutschland sofort Ansprüche auf Leistungen/Weiterbehandlung? Schließlich habe ich ja zu dem Zeitpunkt nur eine Auslandskrankenversicherung - oder greift die auch noch für einige Zeit nach Ankunft in Deutschland?
Soweit ich weiß, meldet mich mein Arbeitgeber nach Kündigung bei der Krankenkasse ab, ich bin dann erst einmal arbeitslos und somit über "den Staat" kranken versichert, ehe ich dann ca. 6 Wochen später ins Ausland gehen und dort work&travel mache.
Habe ich für die ca. 6 Wochen Anspruch auf Arbeitslosengeld?
vielen lieben Dank !
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Hallo,
ganz wichtig: Wenn du weißt dass du gekündigt wirst, musst du das dem Arbeitsamt direkt mitteilen, spätestens 3 Monate vorher. Wenn das gegeben ist, bekommst du für die 6 Wochen die du Arbeitslos bist, auch Arbeitslosengeld. (ein paar Voraussetzungen musst du erfüllen, aber das soll wohl klappen). Das Arbeitsamt übernimmt dann auch die Sozialversicherungsbeiträge (KV und PV).
Nun zum Auslandsaufenthalt: Wenn du nach Neuseeland / Australien fliegst, musst du das vorher dem AA mitteilen. Leistungen bekommst du dann nicht mehr und die KV wird auch nicht mehr bezahlt. Was nun im Falle eines Rücktransportes passiert hängt zum einen davon ab, ob deine Auslands KV einen Aufenthalt in Deutschland absichert und die Behandlung in DE auch übernimmt. Bei manchen ist das mit drin, bei manchen nicht.
Zum anderen hängt das von ab, was du mit deiner KV in Deutschland machen wirst, Zahlst du weiter, oder kündigst du?
Frag das also bei einer Auslands KV auf jeden Fall nach, damit es da keine bösen Überraschungen gibt (auch wenn ein Rücktransport aus Neuseeland/Australien m.M.n eher unwahrscheinlich ist).
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Danke für die Infos. Weißt Du zufällig, ob das bei der Auslandskrankenversicherung des adac der Fall ist, dass diese ggf. auch noch nach Ankunft in Deutschland greift? Beim Arbeitsamt habe ich mich schon "arbeitssuchend" gemeldet bzw. habe morgen einen Termin dort, wo ich hoffentlich alles weitere klären kann.
Nun noch eine Frage vorab: Hätte ich im Falle eines Aufhebungsvertrages auch Anspruch auf Arbeitslosengeld?
viele Grüße
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Zitat
Weißt Du zufällig, ob das bei der Auslandskrankenversicherung des adac der Fall ist, dass diese ggf. auch noch nach Ankunft in Deutschland greift?
Kann ich dir nicht sagen. Musst du dir die Versicherungsbedingungen mal genau durchlesen.
Zitat
Nun noch eine Frage vorab: Hätte ich im Falle eines Aufhebungsvertrages auch Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Ich würde mal behaupten, dass es auf die Umstände ankommt. Aber ehrlich gesagt; Keine Ahnung. Vielleicht weiß das ja jemand anders hier?!
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ZitatZitat
Nun noch eine Frage vorab: Hätte ich im Falle eines Aufhebungsvertrages auch Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Ich würde mal behaupten, dass es auf die Umstände ankommt. Aber ehrlich gesagt; Keine Ahnung. Vielleicht weiß das ja jemand anders hier?!
Nach meinem Wissensstand:
Anspruch auf Arbeitslosengeld hast du (bei Erfüllung der anderen Voraussetzungen), aber ohne die richtigen Formulierungen im Aufhebungsvertrag bekommst du eine Sperrzeit von 3 Monaten. Es muss deutlich daraus hervorgehen, dass du sowieso gekündigt wurden wärest. Sonst bist du mit deiner "Kündigung" einverstanden, hast sie quasi mit verschuldet, und das bedeutet Sperrzeit.
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Naja, kommt darauf an ob du selbst gekündigt hast oder gekündigt wurdest... Wenn du slebst kündigst bist du ja erst einmal für drei Monate fürs Arbeitslosengeld gesperrt.
Zwecks der Krankenversicherung: Das solltest du mit deiner Auslandskrankenverisicherung abklären, ob die ggf. dann auch für die Weiterversorgung in Deutschland eintritt. Manche Versicherungen übernehmen das. Wir haben damals unsere Versicherung "still gelegt" und hatten uns dann wieder gemeldet, als wir wieder zurück waren.
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Wenn du selber gekündigt hast, dann hast du zwar eine Sperrzeit und der Anspruch auf Arbeitslosengeld wird auch 9 Monate gekürzt, allerdings beginnt die Sperrzeit ab dann wenn du gekündigt hast.
Sprich: Wenn du kündigst und direkt danach ins Ausland gehst, bekommst du wenn du wieder in Deutschland bist ALG.
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