Führungszeugnis Problem

#1 von justusla , 30.07.2014 09:47

Hallo Freunde,

Ich brauche eure Hilfe:) Heute habe ich diese Nachricht bekommen:

"Police Certificate: From each country/state where the residence period has been six months or longer since the age of 18, provide an original police clearance certificate . IN ORDER TO COMPLETE YOUR APPLICATION, AT THIS TIME, WE ONLY REQUIRE a Police Certificate from Germany, issued within 3 months from the date you submitted your stage 2 application."

Bedeutet das, dass ich ein nochmal ein Führungszeugnis beantragen muss und übersetzen lassen muss, oder das ich es nur übersetzen muss ?
Das Führungszeugnis wurde am 08.01 ausgestellt, meine Bestätigung, dass den mycic-bewerbungsprozess machen darf habe ich am 30.05 bekommen.
Was ist denn gemeint mit "from the date you submitted your stage 2 application" ?

Schonmal danke für eure Hilfe :)

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RE: Führungszeugnis Problem

#2 von bastigoescanada , 30.07.2014 18:27

Hallo,

naja, wenn man das einfach mal übersetzt steht da, dass du ein PFZ einschicken musst, das ab dem Zeitpunkt der Absendung von Stage 2 (sprich Schritt 2 im Bewerbungsprozess) nicht älter sein darf als 3 Monate.
Also:
- Schritt 2 Starten
- PFZ innerhalb von 3 Monaten beantragen
- Schritte durchführen um das PFZ hochzuladen

Dein jetziges ist also zu alt.
Ich kenne mich mit dem neuen Prozess nicht aus, aber warum hast du denn überhaupt schon ein PFZ im Januar beantragt, wenn du noch gar nicht dazu aufgefordert wurdest?! Oder wurdest du schon einmal aufgefordert und das ist nun das 2. Mal?

Achso: Angaben ohne Gewähr, ich habe den Prozess selber nämlich nicht durchgeführt :-).


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RE: Führungszeugnis Problem

#3 von JanTanner , 21.10.2014 06:09

und JA das fuehrungszeugnis muss in englisch sein!!!


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RE: Führungszeugnis Problem

#4 von V.O.P , 16.11.2014 13:08

nein, muss es grundsätzlich nicht
Ich kann mir aber vorstellen, dass es auf den jeweiligen Sachbearbeiter drauf ankommt.

Solange du keine negativen Eintragungen in deinem Zeugnis hast, spar dir das Geld für die notarielle Übersetzung erst einmal. Falls es Probleme geben sollte, dann wirst du eh kontaktiert werden und du kannst das im nachhinein einreichen. In diesem Fall hast du ja auch eine Info bekommen.

Meine Freundin und ich habe nur die Deutsche Version eingereicht und das wurde auch so akzeptiert.

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RE: Führungszeugnis Problem

#5 von bastigoescanada , 16.11.2014 14:02

Zitat
nein, muss es grundsätzlich nicht


Doch, muss es grundsätzlich. Wenn das bei euch alles so geklappt hat ist das ja gut. Allgemeingültig ist es aber nicht.
Ich verstehe allerdings nicht, warum diese Fragen hier immer wieder aufkommen. Schaut ihr euch die offiziellen Seiten eigentlich nicht an? Das kann doch nun wirklich nicht so schwer sein.

Zitat von der offiziellen Seite:

Zitat
Alle Dokumente müssen entweder in englischer oder französischer Sprache eingereicht werden. Sollte ein Dokument in einer anderen Sprache vorliegen, reichen Sie bitte eine Kopie des Dokuments in der Originalversion sowie eine englische oder französische Übersetzung ein. Falls wir eine beglaubigte Übersetzung benötigen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.



Macht einfach das was da steht, auch wenn es bei manchen vielleicht auch ohne Übersetzung geklappt hat, solltet ihr euch an die OFFIZIELLEN ANFORDERUNGEN halten und euch NICHT darauf verlassen, was manche Mitglieder hier schreiben.
Das ist jetzt kein Vorwurf an dich (V.O.P), sondern eher noch einmal wieder der generelle Hinweise einfach mal zu lesen was die Anforderungen denn eigentlich sind.


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RE: Führungszeugnis Problem

#6 von V.O.P , 16.11.2014 14:35

yepp, mit dem "grundsätzlich" muss ich dem basti wohl Recht geben

Aber wie gesagt, ich würde keinem raten von vornherein Geld für ein beglaubigtes FZ auszugeben,
da man es im Zweifelsfall nachreichen kannst.

Wer es natürlich übrig hat... :-)

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RE: Führungszeugnis Problem

#7 von JanTanner , 17.11.2014 08:57

Du musst ein neues beantragen + übersetzen lassen!
Darf nicht aelter als 3 Monate bei der Bewerbung sein


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