Hallo zusammen,
ich bin mir irgendwie fast sicher das sich die Antwort auf diese Frage bereits irgendwo hier im Forum findet, aber ich habe bisher nichts gefunden. Naja weiß jemand wie es aussieht, wenn ich nach 2,3 Monaten feststellen sollte, das Work and Travel doch nicht meine Sache ist? Dann hätte ich ja den Einschreibetermin fürs Studium verpasst. Kann ich dann wieder Kindergeld beantragen wenn ich zurück in Deutschland bin oder steht mir das dann nicht mehr zu?
Gruß
Jannis
Beiträge: | 3 |
Registriert am: | 04.05.2015 |
Man muss nur nachweisen, dass man sich um einen Studienplatz/Ausbildungsplatz/Praktikumsplatz/etc. bemüht. Einfach paar Bewerbungen schreiben und die Zusagen/Absagen an die entsprechende Bearbeitungsstelle weiterleiten, dann gibts auch wieder Kindergeld.
Beiträge: | 35 |
Registriert am: | 10.10.2013 |
Ok, das ist ja schon mal super, ein riesen Problem weniger.
Vielen Dank
Beiträge: | 3 |
Registriert am: | 04.05.2015 |
Sollte kein Problem sein, wenn du nachweisen kannst, dass du dich um etwas Neues bemühst. Formloses Schreiben sollte ausreichen.
Beiträge: | 7 |
Registriert am: | 23.06.2015 |
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