Guten Tag allerseits
Wie der Titel ja schon sagt, lautet meine Frage, ob eine Anklage ein Grund für eine Nichtvergabe des W&T-Visums sein kann. Das Verfahren wurde damals gegen Auflagen eingestellt.
Da es wohl so aussieht, dass ich schon im Land sein werde, wenn das Visum beantragt wird (hatte die langen Bearbeitungszeiten wegen Führungszeugnis und der längeren Visumsbearbeitsungszeit nicht bedacht), wäre es nämlich recht fatal für mich, dann dort zu sein um zu erfahren, dass diese alte Anklage meinem Antrag sprichwörtlich das Genick bricht.
Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen
MfG, Ixam.
Wenn du nicht verurteilt wurdest und somit nichts auf deinem Führungszeugnis steht, solltest du keine Probleme kriegen.
Zum Thema "schon da sein": Du weisst schon, dass du das WHS nur bei der Einreise bekommen kannst?! Solltest du schon im Land sein, musst du wieder aus und einreisen, um es zu bekommen.
LG
Auf, auf .....und davon....
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Mein Führungszeugnis müsste blank sein.
Dass ich vorher nicht im Land sein darf, wusste ich tatsächlich noch nicht...
Jetzt werde ich wohl die Reise etwas verschieben müssen, oder vorher einen Zwischenstopp verlängern müssen...*grübel*
Danke erstmal
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