Ich hoffe mir kann jemand helfen. Habe dazu leider bisher nichts in den bisherigen Beiträgen gefunden...
Möchte auch ein Working Holiday Visum 2013 für Kananda beantragen. Nun habe ich irgendwo gelesen, dass man Führungszeungisse von jedem Land benötigt in dem man sich länger als 6 Monate aufgehalten hat. Weiß leider nicht mehr genau wo das war, da ich in letzter Zeit viel google
Kann mir das jemand bestätigten oder brauche ich nur eins von Deutschland??
Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Hilfe / Info.
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Zitat von corre
Nun habe ich irgendwo gelesen, dass man Führungszeungisse von jedem Land benötigt in dem man sich länger als 6 Monate aufgehalten hat.
dann solltest du mal bei der info zu den benoetigten unterlagen auf der gov seite schaun.
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ich habe das auch gehört, aber so richtig glauben will ich das nicht! denn woher sollen die wissen, dass, wie in meinem fall, ich 1 jahr in den staaten gelebt habe?!
hast du bisher etwas rausgefunden?
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Auf der offiziellen Seite steht dazu nix, also braucht man das auch nicht.. es sei denn die Bedingungen werden in diesem Jahr dahingehend geändert.
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Ich meine das man nur ein Fuehrungszeugnis aus dem Land aus dem man kommt braucht.
YPR-000039
Application Status-->Submitted--> 07.02
Proof of Payment-->Verified--> 11.02
IEC Assessment-->Verified--> 12.02
Immigration Assessment-->VERIFIEEEED-->01.03
Final Decision-->VERIFIEEEED-->01.03
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Was für ein Führungszeugnis benötigt man denn?
Eins für private Zwecke, oder so eins, das direkt an die Behörde geschickt wird?
Macht es Sinn das jetzt schon zu beantragen, oder sollte ich warten, bis das Visum da ist?
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Zitat von Junipa
Was für ein Führungszeugnis benötigt man denn?
Eins für private Zwecke, oder so eins, das direkt an die Behörde geschickt wird?
Macht es Sinn das jetzt schon zu beantragen, oder sollte ich warten, bis das Visum da ist?
Auf jeden Fall jetzt schon beantragen, weil du, so wie ich es verstanden habe, das Führungszeugnis brauchst, um das Visum zu beantragen
Für das Führungszeugnis einfach aufs Rathaus gehen und sagen, dass du das fürs Visum brauchst, dann geht das ganz schnell
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Da das Führungszeugnis nicht älter als 3 Monate sein soll, und du dein Visumantrag auch nicht später losschicken wirst - sofort beantragen.
Die müssen auch erst eine Anfrage nach Bonn schicken und deshalb wird es einige Tage dauern bis du dein Führungszeugnis bekommst. Bei mir hat das 1 Woche gedauert.
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Das Führungszeugnis darf nicht älter als 6 Monate sein.
nicht älter als 3, bzw. 6 Monate? Woher habt ihr denn die Infos? Ich dachte es darf nicht älter als ein Jahr sein! (siehe: http://www.working-holiday-visum.de/kana...sum-kanada.html )
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Zitat
nicht älter als 3, bzw. 6 Monate? Woher habt ihr denn die Infos?
frag ich mich auch grade...
<!-- m --><a class="postlink" href="http://travelogueca.wordpress.com/"...</a><!-- m -->
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ich hab jetzt gerade nocheinmal geschaut: also bisher waren es scheinbar immer 12 Monate:
"Wie bekomme ich ein polizeiliches Führungszeugnis?
A:Ein polizeiliches Führungszeugnis müssen Sie persönlich bei Ihrer örtlichen Meldebehörde, bei einer deutschen Botschaft oder einem Konsulat beantragen, oder schriftlich. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass Ihr polizeiliches Führungszeugnis höchstens 12 Monate alt sein darf und im Original mit Ihrem Antrag eingereicht werden muss."
http://www.canadainternational.gc.ca/ger...u&view=d#crt2-4
beim irischen neu geänderten Programm sind es jetzt aber nur 3 Monate:
" Regarding Garda certificates, Canadian officials have taken the position that police clearance documents must not be more than three months old when submitted."
http://www.fogartylaw.ca/2012/12/2013-br...irish-citizens/
und laut einer anderen Agentur sind es 6 Monate:
"Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate)"
http://www.intrax.de/freiwilligenarbeit-...en-termine.html
Da meines wegen des verspäteten Starts gerade älter als 6 Monate ist, habe ich heute in den sauren Apfel gebissen und vorsichtshalber noch eines neues beantragt. Ich will noch nicht mehr Verzögerung haben...
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ok... hab gerade ne schriftliche Nachricht von der Botschaft erhalten. Scheinbar war jetzt die Beantragung des neuen Führungszeugnisses umsonst. Es soll weiterhin nicht älter als 1 Jahr sein...
"All that is required of the police certificate is that it is valid at the time you apply for the IEC program. Since usually the police certificates are valid for one year and yours was issued in July 2013, it will be okay for the the program..."
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Interessant, ich habe 6 Monate gelesen, das mit dem 1 Jahr ist mir neu aber um so besser.
Was ich jetzt nicht so ganz verstehe: Wenn ihr euch im Januar bewerben wollt, warum macht ihr euch dann so einen Kopf wie alt das PF sein darf? Ihr habt schon verstanden, dass es hier um den ANTRAG geht, und nicht darum, wann ihr einreist, oder?
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ja schon klar. ich hab das damals nur dummerweise frühzeitig bestellt, da ich davon ausgegangen bin, dass das programm bereits im november eröffnet.
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Zu dem Führungszeugnis wegen Auslandarbeit hab ich auch was zusammen getragen. Ich kenn auch jemanden, der WH in Kanada machen möchte und im Ausland gearbeitet hat.
ich habe die Kanadische Botschaft in Berlin gefragt:
You only need a German police certificate when applying with the IEC program in Germany. If by chance the visa officer that reviews you application needs more, they will request that from you.
Und hier die Quelle zu den Führungszeugnissen von der Cic Seite:
http://www.cic.gc.ca/english/information...-cert/intro.asp
Who needs a police certificate?
In general, you and everyone in your family who is 18 years of age or over need to obtain a police certificate. You must obtain a police certificate from each country or territory where you have lived for six consecutive months or longer since reaching the age of 18.
hallo
ich würde empfeheln ein pfz von jedem land zu besorgen, wo man mehr als 6 monate war. ob die aussage aus berlin auch noch gültigkeit hat, wenn der antrag von cic in kanada beurteilt wird, kann anders aussehen - sicher ist sicher.
Bonne chance
Maxim
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hallo,
muss man das führungszeugnis dann auch noch übersetzen lassen?
If the original certificate is neither in English nor in French, submit both the certificate and the original copy of a translation prepared by an accredited translator with your application.
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Ich rate jetzt mal ins blaue: Dieser Teil der Bewerbung wird in Deutschland bearbeitet, wie bisher auch.
Und deswegen wirst du wohl auch keine Übersetzung brauchen.
Allerdings ist diese Aussage ohne Gewähr und kann erst dann mit 100%er Sicherheit beantwortet werde, wenn die Bedingungen geschaltet wurden.
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